Sicherheits,- und Gesundheitsschutzkoordination
Wir unterstützen Bauherren während der Planungs- und Ausführungsphase bei ihrem Bauprojekt mit SiGeKo Leistungen. Als Ihr zuverlässiger Partner, kümmern wir uns um die Umsetzung einer Vielzahl von Anforderungen der Baustellenverordnung.
Warum brauche ich einen SiGeKo?
In der Baustellenverordnung (BauStellV) sowie in den dazugehörigen Regeln auf Baustellen (RAB) wird ein geeigneter Sicherheitskoordinator, für alle Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung gefordert. So muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß RAB 30 über baufachliche, arbeitsschutzfachliche, spezielle Koordinatoren-Kenntnisse sowie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Zwar kann der Bauherr selbst die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination übernehmen, dies erfordert jedoch eine weitreichende und zeitintensive Einarbeitung in die erforderlichen Rechtsbereiche.
Daher hat es sich bewährt, dass er sich von einem erfahrenen SiGeKo bei der Umsetzung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung unterstützen lässt. Ein SiGeKo organisiert die behördlich notwendigen Anmeldungen in der Planungsphase und überwacht die operative Arbeitssicherheit in der Ausführungsphase. Durch seine Erfahrung und sein Fachwissen ist er in der Lage, unsichere Situationen schon in der Planungsphase zu erkennen und den Bauherren dahingehend zu unterstützen, Anforderungen aus der Baustellenverordnung rechtssicher umzusetzen.
Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?
Ein SiGeKo unterstützt den Bauherren bei der Umsetzung seiner Pflichten aus der BauStellV, da diese BauStellV an den Bauherren adressiert ist. So wird er bereits in der Planungsphase soweit tätig, dass er die erforderliche Anforderung identifiziert, koordiniert und an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Hierzu gehört, die Übermittlung einer Vorankündigung nach RAB 10 an die Ämter für Arbeitsschutz. Ergänzend, und je nach Anforderung erstellt der SiGeKo einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach RAB 31 aus dem hervorgeht, zu welchen Zeitpunkt Gewerke sich gegenseitig auf der Baustelle gefährden können. Dabei übernimmt der SiGeKo nicht nur die Erstellung, sondern weist die Mitarbeiter der unterschiedlichen Gewerke vor Ort in den SiGe-Plan ein. Je nach Baumaßnahme kann die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend RAB 32 notwendig sein. Regeln für das Verhalten auf Baustellen werden durch die sog. Baustellenordnungen, nach BauStellV § 5 Abs. 2, umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Auflistung von Verhaltensregeln für die Baustelle.
So werden beispielsweise die Benutzung von Arbeits- und Hilfsmitteln sowie das Verhalten im Gefahrfall beschrieben. Einige dieser Sicherheitsrelevanten Unterlagen werden, wie in der BauStellV gefordert (Vorankündigung, SiGe-Plan), fortlaufend durch den SiGeKo angepasst. Ergänzt werden solche Aufgaben durch das Sichten der Gefährdungsbeurteilungen von den einzelnen Gewerken.
Sobald es dann die Ausführungsphase geht, ist der SiGeKo an allen wichtigen Baustellenbesprechungen und Begehungen beteiligt (RAB 30 Abs. 3.2). Bei diesen Aufgaben haben sich Selbstorganisationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit als Schlüsselqualifikationen stark bewährt. Neben der Koordinierung der Unterschiedlichen Akteure auf der Baustelle, ist es die Aufgabe eines SiGeKos, auf die Einhaltung der Baustellenordung hinzuwirken. Gleichzeitig koordiniert er die richtige Umsetzung von Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz § 4, was eine hohe Fachkompetenz erfordert.
Was spricht für uns?
Alle Sicherheitskoordinatoren aus unserem Team sind zusätzlich ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und verfügen über langjährige Baustellenerfahrung. Durch unser Team am Hauptstandort Gelsenkirchen unterstützen wir Sie bei der Sichtung, Erstellung, Ablage und Übersendung der gesetzlich notwendigen Unterlagen. Darüber hinaus ermitteln wir für Sie die notwendigen Intervalle der Sicherheitsbegehungen für Ihre Baustellen.
Durch unser speziell entwickeltes Protokollierungssystem werden Mangelpunkte übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert und an den vorher abgestimmten Verteilerkreis übersandt. Werden doch einmal gravierendere Mängel vor Ort festgestellt, so handeln wir umgehend. So werden Situationen und Prozesse, unter Absprache mit den Entscheidungsträgern so optimiert, dass Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle umgehend gewährleistet werden.
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Sicherheits,- und Gesundheits-
schutzkoordination
Wir unterstützen Bauherren während der Planungs- und Ausführungsphase bei ihrem Bauprojekt mit SiGeKo Leistungen. Als Ihr zuverlässiger Partner, kümmern wir uns um die Umsetzung einer Vielzahl von Anforderungen der Baustellenverordnung.
Warum brauche ich einen SiGeKo?
In der Baustellenverordnung (BauStellV) sowie in den dazugehörigen Regeln auf Baustellen (RAB) wird ein geeigneter Sicherheitskoordinator, für alle Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung gefordert. So muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß RAB 30 über baufachliche, arbeitsschutzfachliche, spezielle Koordinatoren-Kenntnisse sowie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Zwar kann der Bauherr selbst die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination übernehmen, dies erfordert jedoch eine weitreichende und zeitintensive Einarbeitung in die erforderlichen Rechtsbereiche.
Daher hat es sich bewährt, dass er sich von einem erfahrenen SiGeKo bei der Umsetzung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung unterstützen lässt. Ein SiGeKo organisiert die behördlich notwendigen Anmeldungen in der Planungsphase und überwacht die operative Arbeitssicherheit in der Ausführungsphase. Durch seine Erfahrung und sein Fachwissen ist er in der Lage, unsichere Situationen schon in der Planungsphase zu erkennen und den Bauherren dahingehend zu unterstützen, Anforderungen aus der Baustellenverordnung rechtssicher umzusetzen.
Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
koordinator?
Ein SiGeKo unterstützt den Bauherren bei der Umsetzung seiner Pflichten aus der BauStellV, da diese BauStellV an den Bauherren adressiert ist. So wird er bereits in der Planungsphase soweit tätig, dass er die erforderliche Anforderung identifiziert, koordiniert und an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Hierzu gehört, die Übermittlung einer Vorankündigung nach RAB 10 an die Ämter für Arbeitsschutz. Ergänzend, und je nach Anforderung erstellt der SiGeKo einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach RAB 31 aus dem hervorgeht, zu welchen Zeitpunkt Gewerke sich gegenseitig auf der Baustelle gefährden können. Dabei übernimmt der SiGeKo nicht nur die Erstellung, sondern weißt die Mitarbeiter der unterschiedlichen Gewerke vor Ort in den SiGe-Plan ein. Je nach Baumaßnahme kann die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend RAB 32 notwendig sein. Regeln für das Verhalten auf Baustellen werden durch die sog. Baustellenordnungen, nach BauStellV § 5 Abs. 2, umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Auflistung von Verhaltensregeln für die Baustelle.
So werden beispielsweise die Benutzung von Arbeits- und Hilfsmitteln sowie das Verhalten im Gefahrfall beschrieben. Einige dieser Sicherheitsrelevanten Unterlagen werden, wie in der BauStellV gefordert (Vorankündigung, SiGe-Plan), fortlaufend durch den SiGeKo angepasst. Ergänzt werden solche Aufgaben durch das Sichten der Gefährdungsbeurteilungen von den einzelnen Gewerken.
Sobald es dann die Ausführungsphase geht, ist der SiGeKo an allen wichtigen Baustellenbesprechungen und Begehungen beteiligt (RAB 30 Abs. 3.2). Bei diesen Aufgaben haben sich Selbstorganisationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit als Schlüsselqualifikationen stark bewährt. Neben der Koordinierung der Unterschiedlichen Akteure auf der Baustelle, ist es die Aufgabe eines SiGeKos, auf die Einhaltung der Baustellenordung hinzuwirken. Gleichzeitig koordiniert er die richtige Umsetzung von Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz § 4, was eine hohe Fachkompetenz erfordert.
Was spricht für uns?
Alle Sicherheitskoordinatoren aus unserem Team sind zusätzlich ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und verfügen über langjährige Baustellenerfahrung. Durch unser Team am Hauptstandort Gelsenkirchen unterstützen wir Sie bei der Sichtung, Erstellung, Ablage und Übersendung der gesetzlich notwendigen Unterlagen. Darüber hinaus ermitteln wir für Sie die notwendigen Intervalle der Sicherheitsbegehungen für Ihre Baustellen.
Durch unser speziell entwickeltes Protokollierungssystem werden Mangelpunkte übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert und an den vorher abgestimmten Verteilerkreis übersandt. Werden doch einmal gravierendere Mängel vor Ort festgestellt, so handeln wir umgehend. So werden Situationen und Prozesse, unter Absprache mit den Entscheidungsträgern so optimiert, dass Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle umgehend gewährleistet werden.