Unterweisung für die Benutzung von PSAgA

Auch wenn eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor Absturzunfällen schützen kann, führt die fehlerhafte oder unsachgemäße Benutzung zu erheblichen Gefährdungen. Durch eine Schulung für die ordnungsgemäße Benutzung von PSAgA lernen die Teilnehmer diese Gefahren kennen und werden auf den sachgemäßen Einsatz für jeweiligen Anwendungsbereich trainiert.

Warum brauche ich überhaupt eine Unterweisung für PSA gegen Absturz?

PSA gegen Absturz zählt zur Risikokategorie III, da diese Arten von persönlicher Schutzausrüstung vor großen Risiken (Tod oder irreversible Gesundheitsschäden) schützen. Neben zahlreichen Anforderungen, die das Produkt selbst betreffen, wie zum Beispiel eine EU-Baumusterprüfung sowie spezielle Produktionskontrollen, lässt sich aus der PSA-Benutzungsverordnung sowie aus Regeln und Grundsätzen der Berufsgenossenschaft ableiten, dass Mitarbeiter über die sichere und sachgerechte Benutzung von PSAgA ausreichend und angemessen zu unterweisen sind.

Neben den Gefährdungen, die sich aus der Benutzung von PSAgA ergeben, lernen die Teilnehmer während der Unterweisung die unterschiedlichen Systeme, deren Bestandteile sowie die sich daraus ergebenden Einsatzbereiche kennen.

Mit dieser Unterweisung erfüllt der Unternehmer einen Teil seiner Unterweisungspflicht gemäß den Grundsätzen, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger.

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Wie sind unsere Unterweisungen für PSA gegen Absturz aufgebaut?

Es ist nicht immer leicht, auf einer Großbaustelle einen guten Anschlagpunkt zu finden. Mitunter muss man dafür manchmal ziemlich lange suchen. Auch die richtige Gurtlagerung ist manchmal schwierig. Da liegen die neuen Gurte dann staubig und ölverschmiert auf dem Boden und bekommen womöglich noch Funken des Winkelschleifers ab. Obendrein soll der Mitarbeiter noch selbstständig einschätzen, ob er das System richtig benutzt und ob es in Ordnung ist. Bei diesen Voraussetzungen und Verhaltensweisen braucht man auf mögliche Unfälle nicht lange warten. Gerade bei Arbeiten in Höhen gehen Arbeitsunfälle in der Regel besonders schwer oder tödlich aus.

Mit unserer Unterweisung unterstützen wir Sie dabei, Ihren Mitarbeitern ein Grundverständnis für den sachgemäßen Gebrauch von PSAgA zu vermitteln. Gemeinsam erarbeiten wir im ersten Teil der Unterweisung die Rechtsgrundlagen, die für ein Grundverständnis unablässig sind.

Im weiteren Verlauf erfährt der Anwender welche unterschiedlichen Systeme es gibt und worauf bei deren Anwendung zu achten ist. Dabei werden die Bestandteile der PSAgA detailliert erläutert sowie geeignete Anschlagpunkte beschrieben und korrekte Lagermöglichkeiten aufgezeigt.

Somit sind die Unterweisungsteilnehmer in der Lage, zukünftige Beschädigungen an der PSAgA zu erkennen und die PSAgA so auszuwählen, dass diese zum jeweiligen Anwendungsbereich passt. Nach abgeschlossener Unterweisung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Das Zertifikat ist ein Jahr gültig. Die Unterweisung umfasst drei bis vier Unterrichtsstunden. Mit Praxisteil (Hängeprobe) kann die Unterweisung vier Stunden dauern. Die Unterrichtsthemen orientieren sich an der DGUV R 112-198 sowie an der DGUV G 312 -001.

Was spricht für uns?

Mit einer Teilnahme an unserer Unterweisung PSA gegen Absturz, gemäß DGUV R 112-198, profitieren Ihre Mitarbeiter von einer Mischung aus jahrelanger Praxis- und Schulungserfahrung. Unser Zertifikat kann gegenüber Behörden (Berufsgenossenschaft, Ämter für Arbeitsschutz) vorgelegt werden. Gerne führen wir die Unterweisung bei Ihnen oder auf der Baustelle durch, oder heißen Sie in unseren Räumen willkommen.

Durch unser spezialisiertes Team am Hauptstandtort Gelsenkirchen ist es uns möglich flexibel und kundenorientiert auf Ihre Wünsche zu reagieren. Da unsere erfahrenen Dozenten nach DGUV G 312-906 geschult sind, können wir Ihre PSAgA gerne für Sie prüfen. Gerne führen wir die Prüfung im Zusammenhang mit der Schulung durch. Bitte beachten Sie, dass Höhensicherungsgeräte von der Prüfung ausgenommen sind.

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