PSA gegen Absturz zählt zur Risikokategorie III, da diese Arten von persönlicher Schutzausrüstung vor großen Risiken (Tod oder irreversible Gesundheitsschäden) schützen. Neben zahlreichen Anforderungen, die das Produkt selbst betreffen, wie zum Beispiel eine EU-Baumusterprüfung sowie spezielle Produktionskontrollen, lässt sich aus der PSA-Benutzungsverordnung sowie aus Regeln und Grundsätzen der Berufsgenossenschaft ableiten, dass Mitarbeiter über die sichere und sachgerechte Benutzung von PSAgA ausreichend und angemessen zu unterweisen sind.
Neben den Gefährdungen, die sich aus der Benutzung von PSAgA ergeben, lernen die Teilnehmer während der Unterweisung die unterschiedlichen Systeme, deren Bestandteile sowie die sich daraus ergebenden Einsatzbereiche kennen.
Mit dieser Unterweisung erfüllt der Unternehmer einen Teil seiner Unterweisungspflicht gemäß den Grundsätzen, Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger.