Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
Ob durch verstellte Flucht- und Rettungswege, Stolpergefahren oder falsch benutzte PSA, oftmals entstehen Gefährdungen ohne Kenntnis der jeweiligen Vorgesetzen. Umso wichtiger ist es, einen Helfer zu haben, der diese Gefährdungen im Alltag erkennt und im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit eine Maßnahmenumsetzung unterstützt. Dieser „Helfer“ wird in der DGUV V 1 als Sicherheitsbeauftragter beschrieben.
Warum brauche ich Sicherheitsbeauftragte?
Die Forderung nach Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus Gesetzen und Vorschriften. So heißt es im SGB VII § 22, dass bei regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist. Die DGUV V1 konkretisiert diese Forderung noch um Randbedingungen, aus denen die genaue Zahl der Sicherheitsbeauftragten hervorgehen sollte. Dazu zählen u.a. bestehende Unfallgefahren, räumliche und fachliche Nähe sowie die Gesamtanzahl der Beschäftigen. Somit hat der Unternehmer die genaue Anzahl der Sicherheitsbeauftragten selbst in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und dabei die betrieblichen Voraussetzungen genau zu berücksichtigen.
Auch wenn der Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist, erweist er sich in der Regel als Fachmann, wenn es darum geht, den Unternehmer bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der Beschäftigten zu unterstützen. Letztendlich bekommt der Unternehmer somit einen Akteur im Arbeitsschutz, der die Arbeitsplätze der Mitarbeiter kennt und weiß, wo im Arbeitsalltag Gefährdungen entstehen können. Durch seine hohe Sozial- und Methodenkompetenz ist er der Lage, Mitarbeiter beim sicherheitsgerechten Arbeiten zu unterstützen und grobe Mängel an die entsprechenden Verantwortlichen zu melden.
Wie ist unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten aufgebaut?
Um sicherzustellen, dass der ausgewählte Mitarbeiter über die Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit informiert ist, werden zum Einstieg Gesetze, Verordnungen und Vorschriften behandelt. Dies gibt ihm ein Grundverständnis für seinen gesetzlichen Rahmen im Arbeitsschutz. Des Weiteren werden die Aufgaben der Berufsgenossenschaft sowie der Ämter für Arbeitsschutz erläutert. Da Sicherheitsbeauftragte mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizinern zusammenarbeiten sollen, werden Kenntnisse über Akteure im Arbeitsschutz inklusive der dazugehörigen Aufgaben vermittelt.
Die Auswahl der richtigen Schutzausrüstung ist ein weiterer unerlässlicher Baustein einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten. Dadurch weiß er zukünftig, wie er sich davon überzeugen kann, ob die Schutzausrüstung zulässig und zweckdienlich ist. Durch die Anwendung der richtigen Kommunikationstechniken kann er somit nicht nur die Eignung der PSA beurteilen, sondern auch Mitarbeiter für das Tragen von PSA motivieren.
Neben einem branchenübergreifenden Grundgerüst an Wissen für den Arbeitsschutz kann unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten um branchenspezifische Themen ergänzt werden. Ob Chemie-, Bau-, oder Beherbergungsbranche, wir präsentieren Ihnen genau die Themen, von denen Sie bei Ihren späteren Einsatzbereichen profitieren. Neben den bereits oberhalb beschrieben Themen umfasst die Schulung folgende Bereiche:
Was spricht für uns?
Bei Besuchen durch Behörden kommt es immer wieder vor, dass die Beauftragung eines Sicherheitsbeauftragten Bestandteil einer Stichprobenkontrolle ist. Wer hier kein gültiges Zertifikat vorlegen kann, muss mit Geldbußen rechnen. Um diese Komplikationen zu vermeiden und Mitstreiter für den Arbeitsschutz zu gewinnen, hat es sich bewährt, Mitarbeiter durch qualifizierte Trainer flexibel und rechtssicher schulen zu lassen.
Gerne führen wir die Schulung bei Ihnen oder in unseren Schulungsräumen am Hauptstandort Gelsenkirchen durch. Alternativ bieten wir diesen Kurs auch als Webinar an, somit können Sie sich bequem von zu Hause aus qualifizieren.
Direkter Kontakt zum Referenten
Nähere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
Ob durch verstellte Flucht- und Rettungswege, Stolpergefahren oder falsch benutzte PSA, oftmals entstehen Gefährdungen ohne Kenntnis der jeweiligen Vorgesetzen. Umso wichtiger ist es, einen Helfer zu haben, der diese Gefährdungen im Alltag erkennt und im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit eine Maßnahmenumsetzung unterstützt. Dieser „Helfer“ wird in der DGUV V 1 als Sicherheitsbeauftragter beschrieben.
Warum brauche ich Sicherheitsbeauftragte?
Die Forderung nach Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus Gesetzen und Vorschriften. So heißt es im SGB VII § 22, dass bei regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist. Die DGUV V1 konkretisiert diese Forderung noch um Randbedingungen, aus denen die genaue Zahl der Sicherheitsbeauftragten hervorgehen sollte. Dazu zählen u.a. bestehende Unfallgefahren, räumliche und fachliche Nähe sowie die Gesamtanzahl der Beschäftigen. Somit hat der Unternehmer die genaue Anzahl der Sicherheitsbeauftragten selbst in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und dabei die betrieblichen Voraussetzungen genau zu berücksichtigen.
Auch wenn der Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist, erweist er sich in der Regel als Fachmann, wenn es darum geht, den Unternehmer bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der Beschäftigten zu unterstützen. Letztendlich bekommt der Unternehmer somit einen Akteur im Arbeitsschutz, der die Arbeitsplätze der Mitarbeiter kennt und weiß, wo im Arbeitsalltag Gefährdungen entstehen können. Durch seine hohe Sozial- und Methodenkompetenz ist er der Lage, Mitarbeiter beim sicherheitsgerechten Arbeiten zu unterstützen und grobe Mängel an die entsprechenden Verantwortlichen zu melden.
Wie ist unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten aufgebaut?
Um sicherzustellen, dass der ausgewählte Mitarbeiter über die Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit informiert ist, werden zum Einstieg Gesetze, Verordnungen und Vorschriften behandelt. Dies gibt ihm ein Grundverständnis für seinen gesetzlichen Rahmen im Arbeitsschutz. Des Weiteren werden die Aufgaben der Berufsgenossenschaft sowie der Ämter für Arbeitsschutz erläutert. Da Sicherheitsbeauftragte mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizinern zusammenarbeiten sollen, werden Kenntnisse über Akteure im Arbeitsschutz inklusive der dazugehörigen Aufgaben vermittelt.
Die Auswahl der richtigen Schutzausrüstung ist ein weiterer unerlässlicher Baustein einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten. Dadurch weiß er zukünftig, wie er sich davon überzeugen kann, ob die Schutzausrüstung zulässig und zweckdienlich ist. Durch die Anwendung der richtigen Kommunikationstechniken kann er somit nicht nur die Eignung der PSA beurteilen, sondern Mitarbeiter für das Tragen von PSA motivieren.
Neben einem branchenübergreifenden Grundgerüst an Wissen für den Arbeitsschutz kann unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten um branchenspezifische Themen ergänzt werden. Ob Chemie-, Bau-, oder Beherbergungsbranche, wir präsentieren Ihnen genau die Themen, von denen Sie bei Ihren späteren Einsatzbereichen profitieren. Neben den bereits oberhalb beschrieben Themen umfasst die Schulung folgende Bereiche:
Was spricht für uns?
Bei Besuchen durch Behörden kommt es immer wieder vor, dass die Beauftragung eines Sicherheitsbeauftragten Bestandteil einer Stichprobenkontrolle ist. Wer hier kein gültiges Zertifikat vorlegen kann, muss mit Geldbußen rechnen. Um diese Komplikationen zu vermeiden und Mitstreiter für den Arbeitsschutz zu gewinnen, hat es sich bewährt, Mitarbeiter durch qualifizierte Trainer flexibel und rechtssicher schulen zu lassen.
Gerne führen wir die Schulung bei Ihnen oder in unseren Schulungsräumen am Hauptstandort Gelsenkirchen durch. Alternativ bieten wir diesen Kurs auch als Webinar an, somit können Sie sich bequem von zu Hause aus qualifizieren.
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