Warum brauche ich überhaupt eine Ausbildung zum SiGeKo?
Im Regelfall wird ein Großteil der Schulungs- und Qualifizierungsanforderungen über Grundsätze der Berufsgenossenschaften beschrieben. Anders verhält es sich bei den Schulungsanforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Hier werden die Schulungsanforderungen in der RAB 30 beschrieben. Diese stellen eine Konkretisierung der BauStellV § 3 dar.
Nach der sich der Bauherr eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zu bedienen hat, der neben baufachlichen- und arbeitsschutzfachlichen- Kenntnissen, auch über spezielle Koordinatoren Kenntnisse verfügt. Diese speziellen Koordinatoren Kenntnisse versetzen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in die Lage, rechtliche Belange sowie alle dies betreffenden Unterlagen, zu kennen und selbstständig ausarbeiten zu können. Somit ist ein richtig qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in der Lage, den Bauherren rechtssicher nach BauStellV zu unterstützen zu können.
Wie ist unsere Ausbildung zum SiGeKo aufgebaut?
Ohne ausreichende Qualifizierung ist es schier unmöglich alle Anlässe zu kennen, zu denen entsprechende Unterlagen in der richtigen Form und zum richtigen Baufortschritt zu erstellen, und an die geforderte Stelle oder Behörde zu senden ist. Das Ziel unserer Ausbildung zum SiGeKo ist es somit, die Teilnehmer soweit zu befähigen, dass diese eigenständig beurteilen können, welche Unterlagen in welcher Form zu erstellen sind. All dies vor dem Hintergrund der richtigen Einschätzung aus Forderungen der Baustellenverordnungen inkl. der dazugehörigen Regeln.
Am ersten Tag wird die Baustellenverordnung inkl. der dazugehörigen Verweise für Regeln auf Baustellen (RAB) mit den Teilnehmern gemeinsam besprochen. Im Anschluss wird das Arbeitsschutzgesetz genauer beleuchtet und baustellenbezogene Anwendungsbereiche abgesteckt. Nach Klärung der Begriffsbestimmung aus der RAB 10, wird der erste Tag mit Qualifikationsanforderungen aus der RAB 30 abgeschlossen. Der zweite Tag beginnt mit einer Übungsaufgabe für den ersten Tag, sodass jeder Teilnehmer die Möglichkeit bekommt, seinen Wissensstand zu überprüfen.
Im Anschluss lernen die Teilnehmer, wie ein SiGe Plan gemäß RAB 31 zu erstellen ist, und wie dieser unterwiesen werden kann. Am dritten Tag lernen die Teilnehmer, wie eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden kann. Dazu werden Beispiele aus der RAB 32 analysiert. Zum Abschluss des Tages, werden häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) mit den Teilnehmern geklärt.
Die richtige Rhetorik und der Umgang mit Konfliktsituationen sind Themen, die am vierten Tag gemeinsam geübt werden. Durch Fallbeispiele aus der Praxis und den dazugehörigen Rollenspielen, lernen die Teilnehmer wie man auf der Baustelle für Sicherheit sorgt und dabei mögliche politische Klippen umschifft. Am fünften Tag endet die Ausbildung zum SiGeKo mit einer, 25 Fragen umfassenden, Prüfung. Durch diese Prüfung, bestehend aus Multiple Choice Fragen sowie Fragen zur freien Formulierung, können die Teilnehmer Ihr neu gewonnenes Wissen nachweisen.
Was spricht für uns?
Mit einer Teilnahme an unserer Ausbildung zum SiGeKo gemäß RAB Teil C, profitieren Ihre Mitarbeiter von einer Mischung aus jahrelanger Praxis,- und Schulungserfahrung. Unser Zertifikat kann gegenüber Behörden (Berufsgenossenschaft, Ämter für Arbeitsschutz) vorgelegt werden. Gerne führen wir die Unterweisung bei Ihnen oder auf der Baustelle durch, oder heißen Sie in unseren Räumen willkommen.
Durch unser spezialisiertes Team am Hauptstandtort Gelsenkirchen, ist es uns möglich flexibel und kundenorientiert auf Ihre Wünsche zu reagieren. Da unsere erfahrenen Dozenten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren mit langjähriger Praxis sind, können wir optimal auf Fragen zum Baustellenalltag eingehen. Unserer langjährlich gepflegtes Netzwerk versetzt uns in die Lage, Sie bei möglichen späteren Einsätzen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unterstützen zu können.
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Warum brauche ich überhaupt eine Ausbildung zum SiGeKo?
Im Regelfall wird ein Großteil der Schulungs- und Qualifizierungsanforderungen über Grundsätze der Berufsgenossenschaften beschrieben. Anders verhält es sich bei den Schulungsanforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Hier werden die Schulungsanforderungen in der RAB 30 beschrieben. Diese stellen eine Konkretisierung der BauStellV § 3 dar.
Nach der sich der Bauherr eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zu bedienen hat, der neben baufachlichen- und arbeitsschutzfachlichen- Kenntnissen, auch über spezielle Koordinatoren Kenntnisse verfügt. Diese speziellen Koordinatoren Kenntnisse versetzen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in die Lage, rechtliche Belange sowie alle dies betreffenden Unterlagen, zu kennen und selbstständig ausarbeiten zu können. Somit ist ein richtig qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in der Lage, den Bauherren rechtssicher nach BauStellV zu unterstützen zu können.
Wie ist unsere Ausbildung zum SiGeKo aufgebaut?
Ohne ausreichende Qualifizierung ist es schier unmöglich alle Anlässe zu kennen, zu denen entsprechende Unterlagen in der richtigen Form und zum richtigen Baufortschritt zu erstellen, und an die geforderte Stelle oder Behörde zu senden ist. Das Ziel unserer Ausbildung zum SiGeKo ist es somit, die Teilnehmer soweit zu befähigen, dass diese eigenständig beurteilen können, welche Unterlagen in welcher Form zu erstellen sind. All dies vor dem Hintergrund der richtigen Einschätzung aus Forderungen der Baustellenverordnungen inkl. der dazugehörigen Regeln.
Am ersten Tag wird die Baustellenverordnung inkl. der dazugehörigen Verweise für Regeln auf Baustellen (RAB) mit den Teilnehmern gemeinsam besprochen. Im Anschluss wird das Arbeitsschutzgesetz genauer beleuchtet und baustellenbezogene Anwendungsbereiche abgesteckt. Nach Klärung der Begriffsbestimmung aus der RAB 10, wird der erste Tag mit Qualifikationsanforderungen aus der RAB 30 abgeschlossen. Der zweite Tag beginnt mit einer Übungsaufgabe für den ersten Tag, sodass jeder Teilnehmer die Möglichkeit bekommt, seinen Wissensstand zu überprüfen.
Im Anschluss lernen die Teilnehmer, wie ein SiGe Plan gemäß RAB 31 zu erstellen ist, und wie dieser unterwiesen werden kann. Am dritten Tag lernen die Teilnehmer, wie eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden kann. Dazu werden Beispiele aus der RAB 32 analysiert. Zum Abschluss des Tages, werden häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) mit den Teilnehmern geklärt.
Die richtige Rhetorik und der Umgang mit Konfliktsituationen sind Themen, die am vierten Tag gemeinsam geübt werden. Durch Fallbeispiele aus der Praxis und den dazugehörigen Rollenspielen, lernen die Teilnehmer wie man auf der Baustelle für Sicherheit sorgt und dabei mögliche politische Klippen umschifft. Am fünften Tag endet die Ausbildung zum SiGeKo mit einer, 25 Fragen umfassenden, Prüfung. Durch diese Prüfung, bestehend aus Multiple Choice Fragen sowie Fragen zur freien Formulierung, können die Teilnehmer Ihr neu gewonnenes Wissen nachweisen.
Was spricht für uns?
Mit einer Teilnahme an unserer Ausbildung zum SiGeKo gemäß RAB Teil C, profitieren Ihre Mitarbeiter von einer Mischung aus jahrelanger Praxis,- und Schulungserfahrung. Unser Zertifikat kann gegenüber Behörden (Berufsgenossenschaft, Ämter für Arbeitsschutz) vorgelegt werden. Gerne führen wir die Unterweisung bei Ihnen oder auf der Baustelle durch, oder heißen Sie in unseren Räumen willkommen.
Durch unser spezialisiertes Team am Hauptstandtort Gelsenkirchen, ist es uns möglich flexibel und kundenorientiert auf Ihre Wünsche zu reagieren. Da unsere erfahrenen Dozenten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren mit langjähriger Praxis sind, können wir optimal auf Fragen zum Baustellenalltag eingehen. Unserer langjährlich gepflegtes Netzwerk versetzt uns in die Lage, Sie bei möglichen späteren Einsätzen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unterstützen zu können.
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