Betriebsbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
Durch die Betriebsbetreuung einer erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit gewinnen Sie nicht nur eine hohe Rechtssicherheit im Arbeitsschutz, sondern setzen damit berufsgenossenschaftliche Vorschriften um. Zusätzlich investieren Sie in die Gesundheit Ihres Unternehmens.
Warum benötige ich die Betriebsbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden durch den Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sowie in einer zentralen Vorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 2) gefordert. So heißt es z.B. im Arbeitssicherheitsgesetz § 5; „Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.“
Neben einer hohen Fachkompetenz haben sich besonders Teamfähigkeit und ein hohes Kommunikationsgeschick als unverzichtbare Eigenschaften bewährt. Häufig ist ein Sicherheitsbeauftragter in regem Austausch mit den unterschiedlichsten betrieblichen Akteuren. Integrität und Mediationsfähigkeit sind in dieser Position oberste Voraussetzung.
Es empfiehlt sich, dass der Unternehmer Hauptansprechpartner (bei KMU Unternehmen) der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, denn er ist Hauptadressat des Arbeitssicherheitsgesetzes. Es ist für die meisten Unternehmer schier unmöglich, alle Forderungen aus zahlreichen Gesetzten, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Arbeitssicherheit zu kennen und umzusetzen. Eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Unternehmer bei allen Kundenanforderungen, behördlichen Aufforderung (Berufsgenossenschaften, Ämter für Arbeitsschutz) sowie beim Arbeitsschutz-Managementsystem erheblich unterstützen.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Je nach Einsatzfeld können die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit stark variieren. Generell orientiert sich die Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Umsetzung von Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln. Dabei macht Dokumentation den größten Teil der Tätigkeit aus. Denn nur wer richtig dokumentiert, erreicht ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und brandschutzrelevanten Unterlagen unterstützt und berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmer und Führungskräfte.
Ein weiteres Feld der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Führen von Dialogen und Monologen. Ob bei einem Unterweisungsvortag, der Leitung einer ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschusssitzung) oder bei der Beratung von Führungskräften, ständig muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihr kommunikatives Geschick unter Beweis stellen und sich mit Ihrer Kommunikation an die aktuelle Situation anpassen.
Eine Organisationskultur, die geprägt ist von einem hohen Grad an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, ist nie das Ergebnis von nur einer Person. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit betriebliche Akteure motivieren und dort abholen wo sie stehen.
Ergänzend zur Beratung in der oberen und mittleren Managementebene setzt sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenso für Mitarbeiter auf der operativen Ebene ein, unterstützt bei der Auswahl von Schutzausrüstung und ist ebenso ein Experte, wenn es um Ergonomie geht. Der enge Austausch mit Berufsgenossenschaften, sei es für Präventionskampagnen oder Förderung des Arbeitsschutzes, ist stets ein wichtiger Teil der Tätigkeit.
Was spricht für uns?
Langjährige Berufspraxis und ständige Weiterbildung, das zeichnet unsere Mitarbeiter aus. Zuverlässigkeit, professionelles Auftreten und Flexibilität dürfen Sie voraussetzen. Selbstorganisation sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative zeichnen uns aus. Mit unserer Betriebsbetreuung für Arbeitssicherheit orientieren wir uns an den Vorgaben der DGUV V2 und ermitteln für Sie die Betreuungsleistung, die für Ihr Unternehmen notwendig ist. Unsere Vertragsgestaltung beinhaltet alle rechtlichen Anforderungen sowie eine genaue Aufführung der geforderten Betreuungsstunden entsprechend der gültigen WZ-Code-Liste der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Langjährige Berufspraxis und ständige Weiterbildung, das zeichnet unsere Mitarbeiter aus. Zuverlässigkeit, professionelles Auftreten und Flexibilität dürfen Sie voraussetzen. Selbstorganisation sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative zeichnen uns aus. Mit unserer Betriebsbetreuung für Arbeitssicherheit orientieren wir uns an den Vorgaben der DGUV V2 und ermitteln für Sie die Betreuungsleistung, die für Ihr Unternehmen notwendig ist. Unsere Vertragsgestaltung beinhaltet alle rechtlichen Anforderungen sowie eine genaue Aufführung der geforderten Betreuungsstunden entsprechend der gültigen WZ-Code-Liste der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
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Betriebsbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
Durch die Betriebsbetreuung einer erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit gewinnen Sie nicht nur eine hohe Rechtssicherheit im Arbeitsschutz, sondern setzen damit berufsgenossenschaftliche Vorschriften um. Zusätzlich investieren Sie in die Gesundheit Ihres Unternehmens.
Warum benötige ich die Betriebsbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden durch den Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sowie in einer zentralen Vorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 2) gefordert. So heißt es z.B. im Arbeitssicherheitsgesetz § 5; „Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.“
Neben einer hohen Fachkompetenz haben sich besonders Teamfähigkeit und ein hohes Kommunikationsgeschick als unverzichtbare Eigenschaften bewährt. Häufig ist ein Sicherheitsbeauftragter in regem Austausch mit den unterschiedlichsten betrieblichen Akteuren. Integrität und Mediationsfähigkeit sind in dieser Position oberste Voraussetzung.
Es empfiehlt sich, dass der Unternehmer Hauptansprechpartner (bei KMU Unternehmen) der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, denn er ist Hauptadressat des Arbeitssicherheitsgesetzes. Es ist für die meisten Unternehmer schier unmöglich, alle Forderungen aus zahlreichen Gesetzten, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Arbeitssicherheit zu kennen und umzusetzen. Eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Unternehmer bei allen Kundenanforderungen, behördlichen Aufforderung (Berufsgenossenschaften, Ämter für Arbeitsschutz) sowie beim Arbeitsschutz-Managementsystem erheblich unterstützen.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Je nach Einsatzfeld können die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit stark variieren. Generell orientiert sich die Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Umsetzung von Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regeln. Dabei macht Dokumentation den größten Teil der Tätigkeit aus. Denn nur wer richtig dokumentiert, erreicht ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und brandschutzrelevanten Unterlagen unterstützt und berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmer und Führungskräfte.
Ein weiteres Feld der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Führen von Dialogen und Monologen. Ob bei einem Unterweisungsvortag, der Leitung einer ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschusssitzung) oder bei der Beratung von Führungskräften, ständig muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihr kommunikatives Geschick unter Beweis stellen und sich mit Ihrer Kommunikation an die aktuelle Situation anpassen.
Eine Organisationskultur, die geprägt ist von einem hohen Grad an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, ist nie das Ergebnis von nur einer Person. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit betriebliche Akteure motivieren und dort abholen wo sie stehen.
Ergänzend zur Beratung in der oberen und mittleren Managementebene setzt sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenso für Mitarbeiter auf der operativen Ebene ein, unterstützt bei der Auswahl von Schutzausrüstung und ist ebenso ein Experte, wenn es um Ergonomie geht. Der enge Austausch mit Berufsgenossenschaften, sei es für Präventionskampagnen oder Förderung des Arbeitsschutzes, ist stets ein wichtiger Teil der Tätigkeit.
Was spricht für uns?
Langjährige Berufspraxis und ständige Weiterbildung, das zeichnet unsere Mitarbeiter aus. Zuverlässigkeit, professionelles Auftreten und Flexibilität dürfen Sie voraussetzen. Selbstorganisation sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative zeichnen uns aus. Mit unserer Betriebsbetreuung für Arbeitssicherheit orientieren wir uns an den Vorgaben der DGUV V2 und ermitteln für Sie die Betreuungsleistung, die für Ihr Unternehmen notwendig ist. Unsere Vertragsgestaltung beinhaltet alle rechtlichen Anforderungen sowie eine genaue Aufführung der geforderten Betreuungsstunden entsprechend der gültigen WZ-Code-Liste der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Durch unser eingespieltes Team am Hauptstandort Gelsenkirchen ist es uns möglich, auch komplexere Zusammenhänge zeitnah zu lösen. Gleichzeitig können wir durch unseren Pool von Fachkräften für Arbeitssicherheit flexibel und kundenorientiert auf fast alle Kundenwünsche reagieren. Eine webbasierte und prämierte Projektsteuerungssoftware ermöglicht uns, alle Auftragsdetails detailliert zu erfassen und transparent abzurechnen.