Schulung für Führungskräfte – Verantwortung im Arbeitsschutz
Sicherlich ist der Unternehmer der Hauptadressat des Arbeitsschutzgesetzes. Da er sich jedoch unmöglich um alles selbst kümmern kann, hat der Gesetzgeber im ArbSchG § 13 eine Möglichkeit geschaffen, einen Teil seiner Pflichten im Arbeitsschutz an seine Führungskräfte zu delegieren. Diese rechtliche Handhabe wird als Pflichtenübertragung beschrieben.
Warum benötige ich eine Schulung für Verantwortung im Arbeitsschutz?
Neben unterschiedlichen Rechtspflichten und Rechtsfolgen gibt es eine hohe Anzahl von Rechtsgrundlagen, in denen sich eine Führungskraft mit entsprechender Weisungsbefugnis auskennen muss. Pflichten im Arbeitsschutz entstehen nicht erst mit einer schriftlichen Pflichtenübertragung gemäß ArbSchG § 13, sondern können sich bereits aus der Stellenbeschreibung ergeben, wenn sich daraus Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse ableiten lassen.
Somit haben viele Führungskräfte bereits weitreichende Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz, ohne über mögliche Konsequenzen informiert zu sein. Diese Konsequenzen können im Schadensfall gravierend sein. So ist neben einer Haftung nach Ordnungswidrigkeitenrecht auch mit einer Haftung nach Zivil-, Arbeits- und Strafrecht zu rechnen. Ein schwerer Schadensfall kann mitunter sogar mehrjährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Durch eine Schulung für Führungskräfte werden sie den unterschiedlichen Rechtsgebieten gerecht. Das versetzt Führungskräfte in die Lage, den Unternehmer bestmöglich und rechtssicher bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Wie sind unsere Schulungen für Führungskräfte aufgebaut?
Zu Beginn der Schulung erhalten die Teilnehmer ein anonymisiertes Schreiben der Bezirksregierung sowie ein Merkheft der BGRCI „Verantwortung im Arbeitsschutz“. Dieses Schreiben wird gemeinsam mit den Teilnehmern besprochen um Definitionen und Begrifflichkeiten sowie Zusammenhänge zu verstehen. Im Anschluss an diesen Lernblock werden die unterschiedlichen Rechtsbereiche mit den dazugehörigen rechtlichen Folgen erläutert. Für jeden Rechtsbereich werden Beispielsfälle aufgeführt, um den Wissenstransfer für die Praxis zu erleichtern. Beispielhafte Gerichtsurteile zum jeweiligen Rechtsbereich verdeutlichen die entsprechenden Konsequenzen. Abschließend werden Begrifflichkeiten erörtert und Handlungsempfehlungen für die Teilnehmenden aufgeführt.
Im weiteren Verlauf der Schulung werden die einzelnen Bestandteile einer Pflichtenübertragung mit den Teilnehmenden besprochen und erklärt. Somit wird jeder Teilnehmende in die Lage versetzt, Maßnahmenumsetzungen entsprechend seiner übertragenen Unternehmerpflichten zu initiieren. Abgerundet wird diese Schulung durch das gemeinsame Erarbeiten und Abgrenzen der mitgeltenden Vorschriften und Regelwerke. Um eine erfolgreiche Teilnahme und Wissensvermittlung sicher zu stellen, wird zum Ende der Schulung ein Fragebogen als Prüfung eingesetzt. Durch diese Prüfungsfragen wird sichergestellt, dass die behandelten Themengebiete verstanden wurden und das erlernte Wissen in der Praxis angewandt werden kann. Die Schulungsdauer umfasst ca. vier Stunden.
Was spricht für uns?
Durch die erfolgreiche Teilnahme Ihrer Führungskräfte an dieser Schulung schafft der Unternehmer eine Grundlage für die rechtssichere Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß ArbSchG § 13. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, welches den Behörden (Berufsgenossenschaft und Ämter für Arbeitsschutz) vorgelegt werden kann. Gerne führen wir die Schulung als Webinar in Ihren Räumlichkeiten oder in unseren Räumlichkeiten in Gelsenkirchen durch.
Durch unser spezialisiertes Team am Hauptstandtort Gelsenkirchen ist es uns möglich, flexibel und kundenorientiert auf Ihre Wünsche zu reagieren. Da unsere erfahrenen Dozenten Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit langjähriger Erfahrung sind, können wir auf Praxisfragen ausführlich eingehen und somit Ihre Fragen zu Ihrem spezifischen Praxisalltag beantworten.
Direkter Kontakt zum Referenten
Nähere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Schulung für Führungskräfte – Verantwortung im Arbeitsschutz
Sicherlich ist der Unternehmer der Hauptadressat des Arbeitsschutzgesetzes. Da er sich jedoch unmöglich um alles selbst kümmern kann, hat der Gesetzgeber im ArbSchG § 13 eine Möglichkeit geschaffen, einen Teil seiner Pflichten im Arbeitsschutz an seine Führungskräfte zu delegieren. Diese rechtliche Handhabe wird als Pflichtenübertragung beschrieben.
Warum benötige ich eine Schulung für Verantwortung im Arbeitsschutz?
Neben unterschiedlichen Rechtspflichten und Rechtsfolgen gibt es eine hohe Anzahl von Rechtsgrundlagen, in denen sich eine Führungskraft mit entsprechender Weisungsbefugnis auskennen muss. Pflichten im Arbeitsschutz entstehen nicht erst mit einer schriftlichen Pflichtenübertragung gemäß ArbSchG § 13, sondern können sich bereits aus der Stellenbeschreibung ergeben, wenn sich daraus Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse ableiten lassen.
Somit haben viele Führungskräfte bereits weitreichende Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz, ohne über mögliche Konsequenzen informiert zu sein. Diese Konsequenzen können im Schadensfall gravierend sein. So ist neben einer Haftung nach Ordnungswidrigkeitenrecht auch mit einer Haftung nach Zivil-, Arbeits- und Strafrecht zu rechnen. Ein schwerer Schadensfall kann mitunter sogar mehrjährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Durch eine Schulung für Führungskräfte werden sie den unterschiedlichen Rechtsgebieten gerecht. Das versetzt Führungskräfte in die Lage, den Unternehmer bestmöglich und rechtssicher bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Wie sind unsere Schulungen für Führungskräfte aufgebaut?
Zu Beginn der Schulung erhalten die Teilnehmer ein anonymisiertes Schreiben der Bezirksregierung sowie ein Merkheft der BGRCI „Verantwortung im Arbeitsschutz“. Dieses Schreiben wird gemeinsam mit den Teilnehmern besprochen um Definitionen und Begrifflichkeiten sowie Zusammenhänge zu verstehen. Im Anschluss an diesen Lernblock werden die unterschiedlichen Rechtsbereiche mit den dazugehörigen rechtlichen Folgen erläutert. Für jeden Rechtsbereich werden Beispielsfälle aufgeführt, um den Wissenstransfer für die Praxis zu erleichtern. Beispielhafte Gerichtsurteile zum jeweiligen Rechtsbereich verdeutlichen die entsprechenden Konsequenzen. Abschließend werden Begrifflichkeiten erörtert und Handlungsempfehlungen für die Teilnehmenden aufgeführt.
Im weiteren Verlauf der Schulung werden die einzelnen Bestandteile einer Pflichtenübertragung mit den Teilnehmenden besprochen und erklärt. Somit wird jeder Teilnehmende in die Lage versetzt, Maßnahmenumsetzungen entsprechend seiner übertragenen Unternehmerpflichten zu initiieren. Abgerundet wird diese Schulung durch das gemeinsame Erarbeiten und Abgrenzen der mitgeltenden Vorschriften und Regelwerke. Um eine erfolgreiche Teilnahme und Wissensvermittlung sicher zu stellen, wird zum Ende der Schulung ein Fragebogen als Prüfung eingesetzt. Durch diese Prüfungsfragen wird sichergestellt, dass die behandelten Themengebiete verstanden wurden und das erlernte Wissen in der Praxis angewandt werden kann. Die Schulungsdauer umfasst ca. vier Stunden.
Was spricht für uns?
Durch die erfolgreiche Teilnahme Ihrer Führungskräfte an dieser Schulung schafft der Unternehmer eine Grundlage für die rechtssichere Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß ArbSchG § 13. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, welches den Behörden (Berufsgenossenschaft und Ämter für Arbeitsschutz) vorgelegt werden kann. Gerne führen wir die Schulung als Webinar in Ihren Räumlichkeiten oder in unseren Räumlichkeiten in Gelsenkirchen durch.
Durch unser spezialisiertes Team am Hauptstandtort Gelsenkirchen ist es uns möglich, flexibel und kundenorientiert auf Ihre Wünsche zu reagieren. Da unsere erfahrenen Dozenten Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit langjähriger Erfahrung sind, können wir auf Praxisfragen ausführlich eingehen und somit Ihre Fragen zu Ihrem spezifischen Praxisalltag beantworten.
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